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Maschinenlärm ist, im Gegensatz zum Körperschall, direkt
durch die Luft transportierte Energie. Entsprechend handelt es sich
häufig um Nachbarschaftslärm, mit einer Beurteilung auf
Basis der Lärmschutzverordnung (LSV,
SR 814.41) oder um Maschinenlärm in Fabrikationshallen mit
einer Beurteilung über die SUVA-Richtlinien.
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Ob während der Planungsphase ein Lärmgutachten notwendig
ist, ob die Aussenhülle eines Fabrikationsraumes dimensioniert
werden soll, ob Maschinenlärm durch Kapselung oder Schalldämpfer
reduziert werden müssen - unsere Beratung setzt mit dem Augenschein
vor Ort ein und führt je nach Fall mit Messungen, Berechnungen
und konkreten Konstruktionsvorgaben zum Ziel.
Die Lärmvorschriften werden eingehalten und Belästigungen
soweit möglich reduziert. |

Überprüfen eines Standortes für neuen Rückkühler
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